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   KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21 - 161 AR 33/21   

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https://dejure.org/2021,61441
KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21 - 161 AR 33/21 (https://dejure.org/2021,61441)
KG, Entscheidung vom 15.04.2021 - 5 Ws 65/21 - 161 AR 33/21 (https://dejure.org/2021,61441)
KG, Entscheidung vom 15. April 2021 - 5 Ws 65/21 - 161 AR 33/21 (https://dejure.org/2021,61441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 142 Abs 5 StPO, § 67e Abs 1 S 2 StGB, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Anwesenheit des Wunschverteidigers bei Strafvollstreckungskammer-Fortdauerentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Nichtberücksichtigung der Verhinderung des beigeordneten Verteidigers im Verfahren der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
    Jedoch gebietet es der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens, dem Verteidiger auch bei der Anhörung die Teilnahme zu gestatten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 -, juris Rn. 22, betreffend die Anhörung im Verfahren über eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung).

    Dem entspricht das Recht des Verteidigers, an der mündlichen Anhörung teilzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1993, a. a. O., Rn. 24 ff.; BbgVerfG, a. a. O., S. 2534; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Köln, a. a. O.); nicht ausreichend ist es demgegenüber, wenn er lediglich darauf verwiesen wird, sich schriftsätzlich zu äußern (BVerfG, a. a. O.; BbgVerfG, a. a. O.).

    Zwar gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren - wovon die Strafvollstreckungskammer im Ansatz zutreffend ausgeht - dem Betroffenen nicht schlechthin einen Anspruch auf Beistand durch den von ihm gewählten Verteidiger; vielmehr ist sein Recht dem öffentlichen Interesse an der Effizienz des Verfahrens gegenüberzustellen und mit diesem im Einzelfall abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1993, a. a. O., Rn. 27; BbgVerfG, a. a. O.).

    Dieses ist grundsätzlich nur als solches, nicht hingegen gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1993, a. a. O., juris Rn. 29).

  • KG, 04.11.2020 - 5 Ws 173/20

    Auswechslung des zunächst bestellten durch den gewünschten, nicht ortsansässigen

    Auszug aus KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
    Mit Beschluss vom 4. November 2020 - 5 Ws 173/20 -, auf dessen Gründe wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hob der Senat den Beschluss der Kammer auf und ordnete dem Beschwerdeführer unter Entpflichtung von Rechtsanwältin P... Rechtsanwältin F... als Pflichtverteidigerin für den aktuellen Vollstreckungsabschnitt bei.

    Mit der Einführung des § 142 Abs. 5 Satz 3 StPO hat der Gesetzgeber dem Auswahlrecht des Betroffenen maßgebliches Gewicht beigemessen (vgl. dazu näher Senat, Beschluss vom 4. November 2020, a. a. O.).

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
    Hinzu kommt dabei, dass dem Untergebrachten regelmäßig - wie hier auch geschehen - ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, um zu sicherzustellen, dass der Betroffene auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss nehmen kann (BVerfG, Beschluss vom 13. November 2005 - 2 BvR 792/05 -, juris Rn. 19 f., m. w. Nachw.; vgl. außerdem den vorgenannten Beschluss des Senats vom 4. November 2020 sowie [angesichts der Einholung eines Sachverständigengutachtens] § 463 Abs. 4 Satz 8 StPO).
  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Auszug aus KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
    Die Benachrichtigung des - teilnahmeberechtigten - Verteidigers über einen Anhörungstermin ist zwar grundsätzlich Sache des Verurteilten; das Gericht ist zu einer Benachrichtigung des Verteidigers regelmäßig nur dann verpflichtet, wenn der Anhörungstermin kurzfristig anberaumt wird und der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung anderweitig nicht zu gewährleisten ist (vgl. KG, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 Ws 2/14 -, juris Rn. 11, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 03.07.2017 - 2 BvR 1549/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    Auszug aus KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
    Gleichwohl ist dem Einverständnis nicht jede Bedeutung abzusprechen; denn die gesetzlichen Fristvorgaben dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts des Untergebrachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1549/16 -, juris Rn. 21), so dass diesem zumindest in gewissen zeitlichen Grenzen zugestanden werden muss, sein Recht auf eine beschleunigte Entscheidung zurücktreten zu lassen, um zu ermöglichen, dass ihm der Verteidiger seines Vertrauens zur Seite steht.
  • OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06

    Anberaumung eines neuen Termins bei Verhinderung des Pflichtverteidigers im

    Auszug aus KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
    Dies gilt ebenso im Verfahren über den weiteren Vollzug einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2015 - III-4 Ws 200/15 -, juris Rn. 5 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 Ws 23/06 -, juris Rn. 9).
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00

    Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener

    Auszug aus KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
    Der im Maßregelvollzug Untergebrachte hat daher im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB das Recht, sich gerade auch in der mündlichen Anhörung durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten zu lassen (vgl. BbgVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 37/00 -, NJW 2001, S. 2533).
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 Ws 200/15

    Unzulässigkeit der mündlichen Anhörung des Untergebrachten in Abwesenheit des

    Auszug aus KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
    Dies gilt ebenso im Verfahren über den weiteren Vollzug einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2015 - III-4 Ws 200/15 -, juris Rn. 5 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 Ws 23/06 -, juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 18.04.2002 - 3 Ws 189/02

    Anhörungstermin, Anwesenheitsrecht des Verteidigers

    Auszug aus KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
    Der von dem Vorsitzenden der Strafvollstreckungskammer (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, Beschluss vom 18. April 2002 - 3 Ws 189/02 -, juris Rn. 7) vertretenen abweichenden Auffassung vermag der Senat jedenfalls in Fällen nicht zu folgen, in denen die Verteidigung - wie hier - notwendig ist und dem Untergebrachten bereits ein von ihm benannter Rechtsanwalt seines Vertrauens beigeordnet worden ist.
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